Was ist ein Einheitswertbescheid für Immobilien und was steht drin?
Mit dem Einheitswertbescheid setzt das Finanzamt gegenwärtig noch den Wert von Grundvermögen für Zwecke der Grundsteuer fest. Es handelt sich daher insoweit um einen Grundlagenbescheid, auf dem basierend der Grundsteuermessbescheid erlassen wird. Auch der Grundsteuerbescheid fußt auf den Daten des Einheitswertbescheids und geht ultimativ von der Gemeinde zu, in der das Grundvermögen belegen ist. In diesem wird die Grundsteuer festgesetzt, die der Eigentümer oder die Eigentümerin der Immobilie später zu zahlen hat.
Der Einheitswert wird mithilfe der an das Finanzamt gemeldeten Daten errechnet, insbesondere der Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts. Die Einheitswertfeststellung erfolgt stets auf einen Stichtag; das ist der 1. Januar des Folgejahres der Wertänderung des unbebauten bzw. bebauten Grundstücks oder des Entstehens einer neuen „wirtschaftlichen Einheit“.
Neben dem eigentlichen Einheitswert enthält der Bescheid Angaben zur Art der Feststellung und des Grundstücks sowie zur Zurechnung zu einem konkreten Eigentümer. Des Weiteren ist in der Regel eine Aufschlüsselung der Berechnung des Einheitswerts und einzelner Größen wie z.B. Jahresrohmieten und Flächen (siehe Abbildung). Abschließend finden sich noch allgemeine und ergänzende Erläuterungen vom Finanzamt sowie die obligatorische Rechtsbehelfsbelehrung.
Der Einheitswert hatte lange zu Ungleichbehandlungen in der Besteuerung von Immobilieneigentümern geführt. Aufgrund dessen hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert dieses Missverhältnis zu beseitigen. Im Zuge der Grundsteuerreform findet der Einheitswert nur noch Anwendung bis zum 31.12.2024. Für die Ermittlung des Grundstückswerts und als neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuerberechnung wird ab 2025 der sog. Grundsteuerwert herangezogen.
Das Einheitswert-Aktenzeichen dient dem Finanzamt zur Identifikation des zu besteuernden Grundvermögens und zur Korrespondenz mit dem Grundstückseigentümer. Es ist zum Beispiel beim Einlegen eines Einspruchs anzugeben. Das Einheitswert-Aktenzeichen findet sich auf dem Einheitswertbescheid des Finanzamts oder häufig auch dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Es wird auch bei der erstmaligen Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts in 2022 anzugeben sein.