Ein Flurstück ist im Grundbuch durch eine Flurstücksnummer eindeutig gekennzeichnet. Häufig umfasst dies zwei Nummern, wobei die erste der Zähler und die zweite der Nenner ist.

Gibt es nur eine Flurstücksnummer und keine Einteilung in Zähler und Nenner, so ist diese einzige Nummer hier im Feld für den Zähler anzugeben.

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