Gibt es eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung?

Gibt es eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung

 

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft grundsätzlich nur noch bis 31. Oktober 2022. Ab dann wären Einreichungen verspätet. Es sind jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt weniger als ein Drittel aller Erklärungen beim Finanzamt eingereicht. Aus diesem Grund beschäftigt sich die Politik derzeit damit, über eine Verlängerung der Frist zur Abgabe zu beraten.

Die Entscheidung darüber, ob eine Fristverlängerung gewährt wird, liegt bei den Bundesländern. Es gilt daher zu befürchten, dass es auch in dieser Frage keine einheitliche Regelung geben wird. Einige Länder haben schon klargestellt, dass es keine Fristverlängerung geben soll. Dazu gehören etwa Berlin, Bremen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In anderen Ländern wird mit einer Fristverlängerung geliebäugelt. So spricht sich z.B. der Ministerpräsident von Niedersachen für eine Fristverlängerung aus. Auch der Bundesminister Lindner empfiehlt den Ländern eine Verlängerung zu gewähren.

Noch ist also darüber nicht entschieden, ob die Frist noch einmal verlängert wird. Man muss daher davon ausgehen, dass nur noch bis Ende dieses Monats für die Abgabe der Erklärung Zeit bleibt.

Und selbst wenn eine Verlängerung von 2 oder 3 Monaten gewährt werden würde, zu erledigen ist die Erklärung dennoch. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

 

Warum haben bisher so wenige Ihre Erklärung abgegeben?

Neben dem offensichtlichen Umstand, dass in diesen Zeiten viele Eigentümer von Grundbesitz mit anderen Sorgen beschäftigt sind und diese Erklärung als unnötig und lästig empfinden, so wird die Abgabe der Erklärung meist auch als schwierig und als Bürokratiemonster beschrieben. Das schreckt zusätzlich ab.

Der weit überwiegende Teil der Eigentümer von Wohnimmobilien braucht jedoch nur wenige Daten, um die Erklärung in ca. 10 Minuten für einen Standardfall über unser Portal www.grundsteuerwert.de zu erstellen und zu versenden. Im Gegensatz zur Elster-Plattform der Finanzverwaltung und den mehrseitigen Papiervordrucken, ist die Anwendung auf www.grundsteuerwert.de wesentlich vereinfacht und auf den Fall der Wohnimmobilien spezialisiert worden. Das erleichtert dem Nutzer die Dateneingabe signifikant. Gleichzeitig enthält der Eingabeassistent für den jeweiligen Fall sämtliche erforderlichen Abfragen, so wird sichergestellt, dass die Erklärung vollständig ist.

Gerade jetzt, wenn nicht mehr allzu viel Zeit bis zum Fristende verbleibt, ist der Abgabeprozess über www.grundsteuerwert.de im Vergleich zur Elster-Plattform wesentlich beschleunigt, da der Anwender kein eigenes Elster-Zertifikat zum Versand der Erklärung benötigt, welches erst beantragt werden müsste und auf dessen Zusendung per Post der Nutzer erst warten muss, bevor er Elster nutzen kann. Der Versand erfolgt vielmehr über das Elster-Zertifikat der GSWsoft als Softwarehersteller.

 

Wenn Sie zu der Mehrheit der Grundstückseigentümer gehören, die Ihre Grundsteuererklärung noch nicht gemacht haben, so können Sie diese lästige Pflicht in kurzer Zeit hinter sich bringen. Dann kann Ihnen die Diskussion um eine Fristverlängerung egal sein, denn Sie haben es erledigt und nicht nur aufgeschoben.

Starten Sie die Dateneingabe mit unserem Assistenten und nutzen Sie die Hilfen, eingebauten Links zu Datenquellen und Erklärvideos, wenn Sie einmal unsicher sind oder Ihnen Daten fehlen sollten.

 

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