Die Grundsteuerreform und ihre zahlreichen Feststellungen
"Hauptfeststellung, Neufeststellung, Feststellung des Grundsteuerwerts, Feststellung des Steuermessbetrags, Feststellungsbescheid…"
Falls Sie mit so vielen Feststellungen durcheinanderkommen, möchten wir Sie aufklären, was unter diesen zu verstehen ist und wieso es für Ihre Grundsteuererklärung wichtig ist, sie zu unterscheiden.
Die Hauptfeststellung
Im Rahmen der neuen Grundsteuerreform findet zunächst eine erste Hauptfeststellung auf den
1. Januar dieses Jahres statt. Auf diesen Stichtag müssen die ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Als Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks sind Sie somit verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Durch das für Sie zuständige Finanzamt erhalten Sie nach der Abgabe dieser Erklärung einen Feststellungsbescheid.
Dieser Bescheid enthält Ihren Grundsteuerwert (in Bundesländern mit eigenen Modellen heißt dieser Wert auch anders, z. B. Äquivalenzbetrag), der seitens Ihres Finanzamts berechnet wurde. In diesem Feststellungsbescheid werden somit die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 2022) aufgeführt, außerdem wird die Grundstücksart festgestellt sowie wem das Grundstück zuzurechnen ist.
Im Anschluss an den Grundsteuerwertbescheid erhält der Eigentümer dann den Grundsteuermessbescheid. In diesem Bescheid wird der sogenannte Steuermessbetrag festgesetzt, der sich durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert berechnet. Etwaige Vergünstigungen zur Grundsteuer (z. B. für sozialen Wohnungsbau oder Denkmalschutz) erfolgen durch eine prozentuale Ermäßigung bei der Steuermesszahl. Auf der dritten und letzten Stufe wird dann durch Anwendung des kommunalen Hebesatzes auf den Steuermessbetrag die Grundsteuer durch die Gemeinde im Grundsteuerbescheid festgesetzt.
Gesetzlich vorgesehen im Bundesmodell ist eine regelmäßige Wiederholung einer solchen Hauptfeststellung alle sieben Jahre. Die nächste Hauptfeststellung findet danach erst wieder am
1. Januar 2029 statt.
Wann wird eine Neufeststellung notwendig?
Wenn Änderungen zwischen den Hauptfeststellungsdaten auftreten, die Einfluss auf die Höhe des Grundsteuerwerts, der Zurechnung des Grundstücks oder die Grundstückart haben, werden diese Änderungen in einem Bescheid neu festgestellt (auch Fortschreibung genannt). Damit das Finanzamt über derlei Änderungen Kenntnis erlangt, muss der Eigentümer bestimmte Änderungen der Verhältnisse dem Finanzamt anzeigen. Bestimmte andere Änderungen (wie z. B. der Eigentümerwechsel) werden dem Finanzamt durch Behörden und Ämter (Grundbuchamt) mitgeteilt. Der Steuerpflichtige selbst muss dies nicht mehr tun. Je nach Grund der Änderung lassen sich verschiedene Fortschreibungsvarianten unterscheiden. Falls sich Änderungen ergeben, welche zu einer Veränderung der Grundstücksart führen, so wird eine Artfortschreibung durchgeführt. Dies kann auftreten, wenn beispielsweise ein Grundstück, welches zuvor geschäftlich genutzt wurde, nunmehr ein Grundstück wird auf den Mietwohnungen platziert werden.
Wenn sich Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ergeben, wodurch sich der Wert Ihres Grundstücks nicht nur unwesentlich ändert, wird eine Wertfortschreibung vorgenommen. Eine solche Veränderung kann beispielsweise bei An- oder Umbauten und damit verbundener Erweiterung der Flächen gegeben sein.
Eine reine Zurechnungsfortschreibung wird durchgeführt, wenn sich der Eigentümer eines Grundstücks ändert. Der häufigste Anwendungsfall für diese Fortschreibung stellt der Verkauf des Grundstücks dar. Diese Art der Fortschreibung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer, sondern lediglich auf die Person des Steuerschuldners.
Schließlich können durch eine Fortschreibung auch Fehler in einer Feststellung beseitigt werden. Bemerken Sie als Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, dass Ihnen ein Fehler bei Ihrer Feststellung unterlaufen ist, der sich zu Ihrem Nachteil auswirkt, dann ist dies mit einer Fortschreibung zur Beseitigung eines Fehlers aufzuheben. Falls Sie bei der Hauptfeststellung einen Fehler durch das Finanzamt bemerken, kann dieser Fehler ebenfalls durch eine Fortschreibung zur Beseitigung dieses Fehlers umgesetzt werden.
Alle Arten von den oben genannten Veränderungen sind von steuerlicher Bedeutung und erfordern den Erlass eines neuen Feststellungsbescheids außerhalb der Hauptfeststellung.
Jedoch nur für die Hauptfeststellung ist eine Steuererklärung einzureichen und diese Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (bzw. Äquivalenzbeträge) können Sie superschnell, einfach und unkompliziert mit GSWsoft abgeben. Dafür müssen Sie nur oben auf Registrieren klicken und in wenigen Schritten haben wir Sie von dieser lästigen Verpflichtung befreit.