Deutschlands neue Grundsteuerreform – „Wieso überhaupt?“

Deutschlands neue Grundsteuerreform – „Wieso überhaupt?“

In diesem Beitrag erfahren Sie, wieso die Grundsteuerreform so wichtig und vor allem dringend notwendig war.

Die aktuelle grundsteuerliche Bewertung wurde in 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, da es Grundstücke der gleichen Art unterschiedlich bewertet. Dies verstößt somit gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Deswegen wurde entschieden, dass bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung des Grundsteuergesetzes verabschiedet werden musste und dies ist mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26. November 2019 auch entsprechend umgesetzt worden. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Basis der alten Regelung erhoben. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer nach Maßgabe der Neuregelung festgesetzt. Mit den Maßnahmen zur notwendigen Neubewertung von Grundstücken – einschließlich der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen – wird jedoch schon in diesem Jahr begonnen.

Aktuell beruht die Berechnung der Grundsteuer auf Grundstückswerten, die Jahrzehnte alt sind - die sogenannten Einheitswerte. In den westdeutschen Ländern werden die Grundstücke nach ihrem Wert aus dem Jahr 1964 berechnet. Die Einheitswerte für Grundvermögen in ostdeutschen Ländern basieren sogar auf Feststellungen aus dem Jahr 1935 und sind somit bei Weitem älter. Die Einheitswerte werden dann mit der sogenannten Steuermesszahl und daraufhin mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Die Steuermesszahl ist eine gesetzlich vorgeschriebene Größe. Der Hebesatz wiederum, der für die Grundsteuerhöhe mit ausschlaggebend ist, wird von den Kommunen bestimmt.

Seit den Jahren 1964 und 1935 haben sich die Werte von Grundstücken sowie Gebäuden im Osten als auch im Westen unterschiedlich entwickelt. Daraus schließend haben sich die Grundsteuerzahlungen mit den tatsächlichen Werten der Grundstücke und Immobilien entzweit, sodass für miteinander vergleichbare Immobilien in ähnlicher Lage sehr unterschiedliche Grundsteuerzahlungen getätigt werden müssten.

Das Ziel der Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer möchte erreichen, dass die Grundsteuer mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt. Städte und Gemeinden sollen weiterhin die nötigen Einnahmen sichern, jedoch sollen Bürger und Bürgerinnen insgesamt nicht mehr Grundsteuer zahlen müssen. d.h. die Grundsteuerreform soll nicht das Grundsteueraufkommen insgesamt steigern, sondern lediglich die Verteilung gerechter und verfassungskonform gestalten. Die Grundsteuer soll sich am aktuellen Wert der Immobilie orientieren und somit auch eine gewisse Lenkungsfunktion ausüben, sodass in Zukunft die Grundsteuerbelastung zwischen einer Immobilie in einer begehrten Lage sich von einer aus einer strukturschwächeren Region stärker unterscheidet und insgesamt das Wohnen auch bezahlbar bleibt.

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