Grundsteuererklärung – „Welche Fristen gibt es? Welche Fristen muss ich einhalten?“
Durch die neue Grundsteuerreform sind Sie als Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Sollten Sie zwar nicht Eigentümer des Grundstücks, jedoch Erbbauberechtigter (Erbpächter) sein, so trifft auch Sie die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung.
Diese Erklärung ist wie alle Steuererklärungen natürlich auch an Fristen gebunden. Im folgenden Beitrag wollen wir Sie über die Fristen, die eingehalten werden müssen, informieren. So können Sie sich die wichtigen Daten in Ihrem Kalender markieren, um diese nicht zu versäumen.
Das Wichtigste zuerst
Wenn Sie Eigentümer oder Erbpächter eines unbebauten Grundstücks oder eines Grundstücks, auf dem ein Gebäude steht, sind, dann müssen Sie dieses Jahr eine spezielle Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Die Erklärung nennt sich Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, sofern sich der Grundbesitz nicht in einem der 5 Bundesländer befindet, die ein abweichendes Modell eingeführt haben. In diesen Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) wird diese Erklärung abweichend bezeichnet werden (z. B. Erklärung zur Feststellung der Äquivalenzbeträge).
Die Behörden werden Sie in den meisten Fällen individuell zur Abgabe der Steuererklärung auffordern und auch noch Informationsschreiben an Sie versenden. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sodass in manchen Fällen keine Einzelaufforderung erfolgt (so z. B. in Berlin vorgesehen). Grundsätzlich reichen bereits die öffentliche Bekanntmachung und Aufforderung zur Abgabe im Bundesanzeiger.
Auch wenn die Bekanntmachungen und Aufforderungsschreiben bereits für das erste Quartal geplant sind und somit einige von Ihnen möglicherweise bereits ein solches Schreiben erhalten haben, so kann die elektronische Abgabe der Erklärung erst ab dem 01. Juli 2022 überhaupt durchgeführt werden. Sie sollten sich dennoch schon jetzt informieren und vorbereiten, denn die Abgabefrist wird am 31. Oktober 2022 enden, der Zeitraum für die Erklärungsabgabe ist somit relativ kurzgehalten.
Was Sie als erklärungspflichtige Person zusätzlich wissen sollten
Wie bereits im vorherigen Absatz angedeutet, wurden im Zuge der Grundsteuerreform unterschiedliche Modelle zur Ermittlung der Grundsteuer eingeführt. In den bereits genannten fünf Bundesländern gibt es die eigenen Modelle, wobei sich die von Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ähneln, obgleich es im bayerischen Modell den wesentlichen Unterschied gibt, dass die konkrete Lage des Grundstücks keinen Einfluss auf die Höhe des zu ermittelnden Wertes (sogenannter Äquivalenzbetrag) des Grundstücks hat, der Lage-Faktor, den die anderen Länder mit heranziehen, somit fehlt. Baden-Württemberg beschreitet grundsätzlich einen Sonderweg mit Ihrem Modell und stellt lediglich auf den Wert des Grunds und Bodens ab.
Bundes- wie auch Ländermodelle haben jedoch gemeinsam, dass die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich ist. Die Erklärungen werden sich je nach Modell auch inhaltlich und hinsichtlich des Umfangs der erforderlichen Angaben etwas voneinander unterscheiden, der Zweck ist jedoch jeweils derselbe, die Feststellung einer neuen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Zu beachten ist dabei, dass sich die Anwendung des Modells danach richtet, wo das Grundvermögen belegt ist. Ihr Wohnort als Eigentümer/Erbpächter ist dafür nicht relevant.
Wissen Sie bereits, welches Modell für Ihren Grundbesitz Anwendung findet? Schauen Sie ganz einfach auf unserer Website oder auf unseren Social Media Kanälen nach.
Wir lassen Sie nicht im Stich
In Anbetracht dessen, dass auch Steuerberater begrenzte Kapazitäten haben und ungefähr 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden sollen, sollten Sie jetzt handeln. Mit unserer Software brauchen Sie sich an keinen Termin zu binden. Es ist kein Steuerberater notwendig, da unsere Anwendung von Steuerberatern für Sie entwickelt wurde. Sie brauchen bezüglich Ihrer Grundsteuererklärung keine Sorge zu haben, die neusten Informationen und Daten zu verpassen. Auf unseren Social Media Kanälen sowie auf unserer Website halten wir Sie auf dem Laufenden.