Was tun, wenn der Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt kommt?

Was tun, wenn der Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt kommt?

 

Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung bereits eingereicht haben, dann erhalten Sie im nächsten Schritt einen oder in vielen Fällen sogar zwei Steuerbescheide vom Finanzamt. Vielleicht haben Sie auch einen solchen Grundsteuerbescheid bereits erhalten. Vielfach dürften diese Bescheide wenig Beachtung finden, da darin gar nicht die eigentliche Grundsteuer festgesetzt wird und somit sich aus dem Bescheid auch keine konkrete zu zahlende Steuer ergibt. So kann es schnell passieren, dass man diese Bescheide einfach beiseitelegt und sich nicht damit beschäftigt. Das wäre jedoch ein Fehler, denn in diesen Bescheiden werden die Grundlagen für die neue Grundsteuerberechnung festgelegt. Die viel später kommenden Grundsteuerbescheide der Gemeinden bauen auf den darin festgesetzten Werten auf.

Es ist daher sehr wichtig diesen ersten Steuerbescheid im Prozess der Festsetzung der neuen Grundsteuer genau zu überprüfen und dies auch zeitnah zum Erhalt des Bescheids zu tun. Denn die Frist zum Vorbringen von etwaigen Beanstandungen gegenüber dem Finanzamt beträgt nur vier Wochen ab Erhalt (Einspruchsfrist).

Der Bescheid, um den es geht, heißt „Bescheid über den Grundsteuerwert“. In manchen Bundesländern wird nicht der Begriff Grundsteuerwert, sondern „Grundsteueräquivalenzbetrag“ verwendet (so in Bayern und Niedersachsen). Das liegt darin begründet, dass einige Bundesländer andere Bewertungsverfahren anwenden und daher auch andere Begrifflichkeiten nutzen. Dadurch unterscheiden sich die Bescheide von denen in den meisten anderen Bundesländern. In vielen Fällen wird der zweite Bescheid, in dem der sogenannte Grundsteuermessbetrag festgesetzt wird, gleich mitgeschickt. Der erste Bescheid, der die Grundlage für alle weiteren Festsetzungen bildet, ist aber der, in dem die Angaben aus der Steuererklärung zum Grundstückstyp, zur Fläche des Grundstücks, zur Wohn-/Nutzfläche, zum Baujahr aber auch zur Person des Eigentümers verarbeitet sind. Gerade diese Angaben sind noch einmal genau zu prüfen, denn z.B. eine versehentlich zu groß angegebene Wohnfläche erhöht den Grundsteuerwert (bzw. Äquivalenzbetrag) und dadurch am Ende auch die tatsächliche Grundsteuer.

Leider beinhalten die Grundsteuerwertbescheide auch eine Reihe von Angaben, die fast unmöglich zu überprüfen sind. So werden Sie in Ihrem Bescheid Werte zu Nettokaltmieten oder Vervielfältigern finden oder sogenannte Äquivalenzzahlen, die sie nicht nachprüfen können. Denn diese Werte sind feste vorgegebene Werte, die sich aus den jeweiligen Gesetzen bzw. den Anlagen zu diesen Gesetzen ergeben. Dort finden sich umfangreiche Tabellen, wie sich z.B.  Nettokaltmieten aus dem Grundstückstyp, Baujahr und Bundesland ergeben oder bei welcher Restnutzungsdauer welcher Vervielfältiger anzuwenden ist.

Dies ist für den normalen Bürger schlicht nicht überprüfbar, so kommt es wesentlich darauf an, dass man erkennt, an welcher Stelle sich die Angaben aus der Steuererklärung auswirken und ob diese richtig in den Bescheid übernommen wurden.

 

Hierfür finden sie auf unserer Seite eine Möglichkeit eine kostenpflichtige Hilfestellung zur Bescheidprüfung zu erhalten. Diese Hilfe ist für Kunden, die Ihre Erklärung über uns abgeben bereits im Preis enthalten.

 

Für alle anderen ist diese Grundsteuerwertberechnung auch einzeln verfügbar.

 

Grundsteuerberechnung starten

 

 

Zur Kontaktseite
Logo GSW Grundsteuer Software
  • de