Neuberechnung der Grundsteuer – wie unterscheiden sich Bundes- und Ländermodelle? – Teil 2

Baden-Württemberg


Im vorangegangenen Beitrag haben wir die Berechnungssystematik des Bundesmodells für die neue Grundsteuer vorgestellt und wollen nachfolgend die Ländermodelle näher beschreiben. Ausklammern werden wir dabei die Bewertung von land- und forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz. Bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen gibt es allerdings auch keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Modellen.

Im Grunde gibt es bei Ländermodellen drei übergeordnete Varianten; das Bodenwertmodell, das Flächenmodell und das Flächen-Lage-Modell. In diesem Beitrag widmen wir uns dem Bodenwertmodell, welches in Baden-Württemberg Anwendung findet.


Dieses Modell wird ausschließlich von Baden-Württemberg angewendet. Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, also dem Ausgangspunkt der Grundsteuerberechnung, wird ausschließlich der Wert des Grund und Bodens herangezogen. Die konkrete Berechnung erfolgt durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert. Ob das Grundstück bebaut ist, wie groß und alt das Gebäude ist und wie es genutzt wird spielen demnach bei der Bestimmung des Grundsteuerwerts keine Rolle. Es gibt jedoch einen 30%igen Abschlag, wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Diese Ermäßigung wird auf die Steuermesszahl gewährt, also den Faktor, der auf den Grundsteuerwert angewendet wird und am Ende nach Multiplikation mit dem gemeindespezifischen Hebesatz die Grundsteuer ergibt.

Das Bodenwertmodell unterscheidet sich daher am signifikantesten vom Bundesmodell, da ausschließlich die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert über den Grundsteuerwert entscheiden. Bewertungsrelevante Faktoren im Bundesmodell wie der Gebäudetyp, die Wohnfläche, das Alter der Immobilie aber auch Lage werden in diesem Modell für die Grundsteuerwerterklärung nicht berücksichtigt.

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