Grundsteuer berechnen

Wissen Sie was Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück wert ist?

Grundsteuer berechnen
Wissen Sie was Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück wert ist?

Wie Sie im letzten Blogbeitrag erfahren haben, handelt es sich bei der Grundsteuer um eine direkte Besteuerung in ihrer der ältesten Form. Kurz und knapp, die Grundsteuer ist eine Objekt- bzw. Realsteuer. Die Grundsteuer unterteilt sich in drei verschiedene Kategorien.

Zum einen gibt es da die agrarische Grundsteuer, welche auch „Grundsteuer A“ genannt wird. Diese betrifft Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundvermögen. 
Dann gibt es noch die bauliche Grundsteuer – oder auch „Grundsteuer B“, die auf bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Erbbaurechte und Teileigentum erhoben wird.
Zuletzt gibt es noch die „Grundsteuer C“, welche im Zuge der Grundsteuerreform eingeführt werden soll. Diese Steuer ermöglicht es Kommunen in Zukunft unbebaute, aber baureife Grundstücke höher zu besteuern. Damit soll verhindern werden, dass Grundstücke unbebaut als Spekulationsanlage behalten werden.

Grundsteuer berechnen… aber WIE?

Für die Berechnung der Grundsteuer sind einige Parameter notwendig, diese nennt man in diesem Fall „Faktoren“. Mit drei Faktoren kann Ihre Grundsteuer ermittelt werden. Bei den drei Faktoren handelt es sich um den Einheitswert, die Steuermesszahl und dem Grundsteuer-Hebesatz.

Die Basis dieser Berechnung ist bislang noch der sogenannte Einheitswert. Die rechtliche Grundlage für die Berechnung des Einheitswerts befindet sich im Bewertungsgesetz (BewG). Hinzu kommt die Steuermesszahl, bei der es sich um einen gesetzlich festgelegten Wert handelt, die gegenwärtig in Promille bemessen wird. Der dritte Faktor ist der Grundsteuer-Hebesatz. Die Grundsteuer-Hebesätze können von den Gemeinden in gewissen Grenzen frei bestimmt werden und bemessen sich in einem bestimmten Prozentsatz. Sie liegen zwischen 390 und 810 Prozent und weichen somit regional mitunter stark voneinander ab. Die konkreten Hebesätze Gemeinde, werden von dieser regelmäßig veröffentlicht und können daher bei Interesse im Netz nachgeschaut werden.


Formel: Grundsteuer

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Einheitswert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

 

Die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer folgt in einem dreistufigen Verfahren. Erst wird der Einheitswert bestimmt und mittels Einheitswertbescheid vom Finanzamt festgesetzt. Anschließend wird der Einheitswert mit der Messzahl multipliziert und so der Grundsteuermessbetrag errechnet. Auch dieser Messbetrag wird in einem Bescheid festgesetzt. Darauf basierend wird zuletzt die Eigentliche Grundsteuer durch Anwendung des gemeindespezifischen Hebesatzes ermittelt und schließlich von der Gemeinde erhoben.

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