Im letzten Teil unserer Blogbeitrags-Reihe geht es um das Flächen-Lage-Modell. Die Bundesländer Hamburg, Hessen und Niedersachsen orientieren sich am bayerischen Flächenmodell, wenden bei der Bewertung jedoch einen zusätzlichen Faktor an, um Wertunterschiede aufgrund einer unterschiedlichen Lage des Grundstücks Rechnung zu tragen.
In dem heutigen Blogbeitrag zur Grundsteuerreform und den Unterschieden zwischen den Bundes- und Ländermodellen geht es um das Flächenmodell. Dieses Modell kommt in Bayern zur Anwendung und berücksichtigt bei der Grundsteuererklärung noch weitere Faktoren im Vergleich zu seinem baden-württembergischen Konterpart. Abweichend zu den bisher vorgestellten Modellen wird hier der Begriff „Grundsteuerwert“ nicht verwendet, an seine Stelle tritt der Äquivalenzbetrag.
Im vorangegangenen Beitrag haben wir die Berechnungssystematik des Bundesmodells für die neue Grundsteuer vorgestellt und wollen nachfolgend die Ländermodelle näher beschreiben. Ausklammern werden wir dabei die Bewertung von land- und forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz. Bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen gibt es allerdings auch keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Modellen.
Mit dem Grundsteuerreformgesetz wurde das neue Bewertungs- und Berechnungsverfahren für die Grundsteuererhebung auf Bundesebene. In diesem Gesetz wurde den Bundesländern jedoch auch ermöglicht, eigene Regelungen zu erlassen. Davon haben 7 Bundesländer Gebrauch gemacht, wovon 5 auch tatsächlich wesentliche Unterschiede in der Berechnungssystematik enthalten.
Die neue Grundsteuerreform verpflichtet Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abzugeben. Diese Erklärung ist an Fristen gebunden. Im folgenden Beitrag informieren wir Sie über die Fristen, die eingehalten werden müssen.
Durch die neue Grundsteuerreform sind Sie als Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Diese Erklärung ist an Fristen gebunden. Im folgenden Beitrag wollen wir Sie über die Fristen, die eingehalten werden müssen, informieren. So können Sie sich die wichtigen Daten in Ihrem Kalender markieren, um diese nicht zu versäumen.
Die neue Grundsteuerreform bringt einige verschiedene Arten der Feststellung mit sich. Mit so vielen verschiedenen Feststellungen kommt man leicht durcheinander. Wir möchten Sie aufklären und erklären Ihnen was unter den verschiedenen Feststellungen zu verstehen ist und wieso es für Ihre Grundsteuererklärung wichtig ist, sie zu unterscheiden.
Die aktuelle grundsteuerliche Bewertung wurde in 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, da es Grundstücke der gleichen Art unterschiedlich bewertet. Dies verstößt somit gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Deswegen wurde entschieden, dass bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung des Grundsteuergesetzes verabschiedet werden musste und dies ist mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26. November 2019 auch entsprechend umgesetzt worden.
Wie Sie im letzten Blogbeitrag erfahren haben, handelt es sich bei der Grundsteuer um eine direkte Besteuerung in ihrer der ältesten Form. Kurz und knapp, die Grundsteuer ist eine Objekt- bzw. Realsteuer. Die Grundsteuer unterteilt sich in drei verschiedene Kategorien unterteilt.
Die Grundsteuer. Sie ist eine jährlich zu bezahlende Steuer für Grund- und Immobilieneigentümer. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, seit wann es diese Art der Steuer gibt?