„Es muss nicht immer das digitale ELSTER-Portal sein. Es gibt auch deutlich bessere Programme wie etwa “Grundsteuerwert.de”, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Grundsteuer-Erklärung helfen.” Bild.de vom 8.10.22
Sie möchten schnell und einfach in 10 Minuten Ihre
Sie haben Ihre Grundsteuererklärung (z.B. mit ELSTER o. anderer Software) eingereicht und möchten den Bescheid prüfen? Nutzen Sie unsere Berechnungsauswertung.
Sie möchten Ihre Grundsteuererklärung durch einen Steuerberater beim Finanzamt einreichen lassen. Wir vermitteln Ihnen einen kompetenten Experten.
Mit Hilfe unserer detaillierten Berechnung über die Höhe des Grundsteuerwerts bzw. des Ausgangsbetrags können Sie den Steuerbescheid vom Finanzamt mit Ihren in der Steuererklärung gemachten Angaben abgleichen. Um Ihnen die Prüfung des Bescheides so einfach wie möglich zu machen, haben wir die Auswertung dem Bescheid so gut wie möglich nachempfunden. Als Kunde unserer Grundsteuererklärung ist die Berechnung für Sie inklusive. In Kürze wird diese auch separat erhältlich sein. Sie erhalten die Berechnung per Email als PDF-Datei und können diese auf Ihrem Rechner abspeichern und ausdrucken.
Sie registrieren sich und geben Ihre Grundsteuer-Daten in unserem intuitiven Assistenten ein. Direkt am Eingabefeld erfolgt bereits eine Plausibilitätsprüfung, so dass Sie keine unplausiblen Angaben tätigen können. Als registrierter Nutzer können Sie Ihre angelegte Erklärung dann im Kundencenter aufrufen, bestätigen und direkt selbst über unsere ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt versenden. Die Versendung startet automatisch nach der erfolgreichen Bezahlung im Warenkorb.
Sobald die Grundsteuererklärung erfolgreich bei der Finanzverwaltung eingegangen ist, erhalten Sie eine Email von uns mit der Annahmebestätigung (Transfertticket), der Berechnung des Grundsteuerwerts sowie der Vorschau Ihrer Daten. Fertig!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer bemessung umzusetzen, da es die bisherige Ermittlung über die Einheitswerte für veraltet und verfassungswidrig erklärt.
Das Grundsteuerreform gesetz enthält eine Öffnungsklausel, von der Bundesländer Gebrauch machen können, um eigene Modelle zur Grundsteuer berechnung anzuwenden (z.B. Flächenmodell, Bodenwert- oder Fläche-Lage-Modell). Welche Bundesländer eigene Modelle verabschiedet haben, sehen Sie hier.
Denn die Grundlage der Berechnung der Einheitswerte von Grundstücken sind bislang Wertverhältnisse aus dem Jahr 1935 in den neuen Bundesländern und aus dem Jahr 1964 für die alten Bundesländer. Eine Grundsteuerreform ist laut Bundesverfassungsgericht nötig, da diese Werte keinen realitätsnahen Wert als Steuerbemessungsgrundlage widerspiegeln, um Ungleichbehandlungen und Wertverzerrungen aufzuheben.
Die neue Grundsteuer berechnung erfolgt dann mithilfe der sog. Grundsteuerwerte, welche die Einheitswerte ablösen werden.
Die Grundsteuerreform betrifft erstmal jeden, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts müssen aber nicht alle abgeben.
Betroffen sind im Wesentlichen Eigentümer von Immobilien – ob Haus oder Wohnung. Diese werden infolge der notwendigen Neubewertung sämtlichen Grundbesitz gegenüber dem Finanzamt zur Abgabe einer Feststellungserklärung aufgefordert.
Mieter hingegen müssen keine Steuererklärung abgeben, jedoch hat eine Änderung der Grundsteuer Auswirkungen auf die Mietnebenkosten.
Ja, das dürfen Sie! Die Möglichkeit über ELSTER die Steuererklärung abzugeben, existiert natürlich, so wie bei allen anderen Steuererklärungen auch. Sollten Sie bereits ein ELSTER-Konto besitzen und sich damit auskennen, ist dies bestimmt für Sie die beste Wahl. Sie dürfen jedoch auch jede andere Drittsoftware, so wie GSWsoft zur Abgabe der Steuererklärung nutzen. Damit umgehen Sie den Prozess der Beantragung eines ELSTER-Kontos, da Sie mit unserem ELSTER-Zertifikat Ihre Daten versenden. Außerdem finden Sie bei uns weitgehende Hilfen, die Ihnen die Eingabe der Daten enorm erleichtern.
Mit unserer Software / Webanwendung Grundsteuerwert.de ist die Abgabe der Feststellungserklärung in nur wenigen Minuten erledigt. Sie tragen Ihre Daten in unseren Assistenten ein und werden mit umfangreichen Hilfen durch die Eingabe geführt.
Unsere Software befüllt automatisch die Steuerklärungsfelder bzw. den elektronischen Datensatz der Steuererklärung, und prüft die Daten auf Plausibilität und berechnet den Grundsteuerwert. Die endgültige Grundsteuerbelastung kann leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher ermittelt werden, da hierfür bestimmte Parameter noch fehlen (z.B. den von der Gemeinde neu ab 2025 festgelegte Hebesatz).
Auch der Steuerberater wird Sie auffordern, ihm die erforderlichen Daten mitzuteilen, damit er diese an die Finanzbehörden übermitteln kann. Einen zusätzlichen Mehrwert durch eine Beratung wird ein Steuerberater bei der Grundsteuererklärung kaum bieten können, Ihnen würde lediglich die Dateneingabe durch den Berater abgenommen. Sparen Sie sich diese Kosten und erledigen Sie die gleiche Arbeit direkt mit unserer Software.
Die Software wird als Webanwendung zur Verfügung gestellt, das bedeutet Sie ist mit allen Geräten kompatibel. Sie können also sofort loslegen mit dem Erfassen Ihrer Daten, sei es von Zuhause, von unterwegs oder auch aus dem Urlaub, es bedarf lediglich einer Internetverbindung. Es sind keine IT-Vorkenntnisse erforderlich und es muss keine Software heruntergeladen und installiert werden.
Sollten Sie Ihre eingegebenen Daten speichern wollen, weil Sie gerne zu einem anderen Zeitpunkt die Dateneingabe fortsetzen möchten, so ist es erforderlich sich einmal kostenlos bei uns zu registrieren, damit Ihre bereits erfassten Daten nicht verloren gehen. Diese sind dann in Ihrem Kundenbereich gespeichert und können jederzeit aufgerufen und weiterbearbeitet werden.
Alle Eigentümer von Grundbesitz/Immobilien, bebauten Grundstücken, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie von unbebauten Grundstücken können unsere Software nutzen. Zu anderen Zwecken genutzte Immobilien (z.B. Gewerbeimmobilien) sowie land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz können mit unserer Anwendung hingegen nicht erklärt werden.
Sie können auch gerne die Übermittlung für nahe Angehörige (wie z.B. Ihre Eltern) übernehmen.
Auch Hausverwalter, Hausverwaltungen, WEG und Wohnungsgenossenschaften sowie Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater können mit GSWsoft die Steuererklärung des Steuerpflichtigen abgeben.
Auch wenn die zu erklärende Immobilie in einem der Bundesländer mit eigenen Modellen liegt, können Sie unsere Software verwenden, da sie sämtliche abweichenden Ländermodelle mit umfassen wird.
Um Ihre Grundsteuerwerterklärung einzureichen, benötigt das Finanzamt gewisse Angaben von Ihnen. Da man diese Angaben nicht immer direkt zur Hand hat, ist es ratsam, die benötigen Unterlagen bereits frühzeitig zusammenzutragen. Denn falls sie nicht mehr auffindbar sind ist, es ggf. sogar notwendig diese bei der zuständigen Behörde erst noch anzufordern.
Folgende Unterlagen können Ihnen bei den Angaben zum Objekt helfen: Grundbuchauszug, Flurkarte/qualifizierter Lageplan, Kredit- oder Kaufvertrag, Bauantrag.
Als Hilfsmittel für die Daten zur Wohnfläche können hier z.B. ein Grundriss bzw. Lageplan, eine Wohn-/Nutzflächenberechnung, der Bauantrag bzw. der Mietvertrag, die Hausratversicherung oder die Hausgeldabrechnung dienen.
Bei den persönlichen Daten handelt es sich um allgemeine Daten wie z.B. Adressangaben und auch steuerliche Daten. Für die steuerlichen Daten werden z.B. die Steuernummer sowie das Einheitswertkennzeichen benötigt. Diese finden Sie u.a. im Einkommensteuerbescheid, im alten Einheitswertbescheid, im aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde/Stadt oder im Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung.
In einigen Bundesländern sollen seitens der Behörden über das Internet auch relevante Informationen (z.B. Grundbuchdaten, Bodenrichtwerte) frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Einen Hinweis auf derartige Datenquellen werden Sie bei uns in der Software mit integriert finden
Ja, mit uns können Sie alle Erklärungen abgeben, sofern es sich um Wohnungseigentum handelt. Auch alle Besonderheiten haben wir vorgesehen.
Nur Steuererklärungen für Land- und Forstwirtschaft, Bürohäuser, Hallen usw. können sie mit uns nicht erklären.
Selbstverständlich können Sie über Ihren Account so viele Erklärungen und für wen auch immer erstellen und versenden. Wir haben hier keine Einschränkung. Bei mehreren Erklärungen ist jedoch zu beachten, dass der Preis von 49,90 Euro pro versendete Erklärung und nicht nur einmal anfällt.
Bitte prüfen Sie, ob folgende Punkte erfüllt sind:
Den Vorgang haben wir hier auch noch einmal in einem Video dargestellt:
Sie müssen bitte in unserem Assistenten weiter gehen bis Sie die Vorschau der von Ihnen erfassten Daten gesehen und bestätigt haben; die Zahlung an uns geleistet haben und schließlich die Daten an die Finanzverwaltung gesendet haben.
Wie genau das funktioniert, haben wir in einem Video zusammengefasst:
Wir haben unsere Software so gestaltet, dass alle Daten, die für Ihre Immobilie obligatorisch und relevant sind, eingegeben werden müssen.
Wenn Sie etwas vergessen haben oder die Daten nicht mit Ihren bisherigen Angaben übereinstimmen bzw. mit diesen konsistent sind, werden Sie sofort während der Eingabe darauf aufmerksam gemacht.
Auch wenn Sie währen der Bearbeitung merken, dass Ihnen Daten fehlen oder Sie gerade keine Zeit mehr haben die Eingabe fortzusetzen, können Sie sich einfach kostenlos registrieren und sodann den Vorgang jederzeit aus Ihrem Kunden-Center heraus fortsetzen.
Sie können entweder über den Button „Neues Objekt“ anlegen ein neues Objekt erfassen. Dabei werden Sie sofort in den Assistenten geführt und können mit der Erfassung beginnen. Wenn Sie mehrere Objekte zu erfassen haben, die sich ähneln, macht es Sinn, die Kopierfunktion zu nutzen. Wenn Sie das Objekt kopiert haben, wird es mit Kopie markiert. Durch Doppelklick auf das Objekt gelangen Sie auf die Detailseite und haben dort den Button „Bearbeiten“. Auch hier springen Sie wieder in den Assistenten und können die Angaben des Objekts bearbeiten, denn hier sind die Angaben des kopierten Objekts bereits vorerfasst.
Wir bieten Ihnen eine sichere und bequeme Möglichkeit die Gebühren online zu bezahlen. Dies kann via Visa, MasterCard, Klarna, Giropay, oder Paypal, erfolgen.
Leider ist derzeit eine Überweisung nicht möglich. Sie können aber auch per Lastschrift zahlen und zwar ohne PayPal-Account. Sie können aber auch PayPal oder Kreditkarte von anderen Personen wie Geschwister, Kinder, Eltern usw. für die Zahlung nutzen.
Es kommt vor, dass Ihr Rechner so eingestellt (Sicherheitseinstellungen) ist, dass er mit unserem WEB-System nicht kommunizieren kann. Nehmen Sie in diesem Fall für die Zahlung einen anderen Rechner oder Ihr Handy oder Tablet/Laptop.
Sie bekommen unmittelbar von uns automatisch eine email mit der Versendebestätigung Ihrer Daten und einer Rechnung. Sobald der Server der Finanzverwaltung den Empfang Ihrer Daten durch Mitteilung des TransferTicket bestätigt hat, bekommen Sie eine weitere Email. Dies kann einige Minuten später sein, aber je nachdem was die Server der Finanzverwaltung gerade an Belastung haben, auch 24 Stunden.
Ihre eingetragenen Daten werden über unser ELSTER-Zertifikat direkt an die Behörden übermittelt. Dafür nutzen wir unsere ELSTER-Schnittstelle. Eine einfache und sichere Identitätsprüfung muss vor dem Absenden der Feststellungserklärung durchgeführt werden, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie als Auftraggeber der Versendung zu identifizieren. Das Protokoll der erfolgreichen Übertragung der Grundsteuererklärung wird Ihnen per Mail zugesandt bzw. finden Sie im Nachgang in Ihrem Kundenbereich.
Wichtig: Bei uns ist Ihre Dateneingabe sowie die Registrierung für ein Kundenkonto vollkommen kostenlos. Erst beim Versand der Grundsteuererklärung an das Finanzamt entstehen die Gebühren.
Ihre eingegebenen Daten werden von unserer Software auf Vollständigkeit und Übermittelbarkeit geprüft. Sollte es Probleme geben, werden Sie vor dem Versand darauf hingewiesen. Wenn nicht, erhalten Sie eine Übersicht der eingetragenen Daten, welche Sie nochmals vor dem Versand prüfen können. Dann erst erteilen Sie den Auftrag, die Erklärung für Ihr Grundstück an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Uns ist bewusst, dass es sich um sensible Daten handelt, die Sie bei uns eingeben und in unserem Kunden-Center abspeichern. Daher erfolgt die Speicherung der Daten ausschließlich in Deutschland. Die Server zur Verwaltung unserer Anwendung sind iSO/ IEC 27001 geprüft und befinden sich in Rechenzentren in Nürnberg und Falkenstein.
Die Daten für die Steuererklärung werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Steuererklärung weiterverarbeitet und entsprechend in unseren weiteren Systemen (Buchhaltung, Zahlungsverfahren, Newsletter) nicht gespeichert.
Die Übermittlung Ihrer Daten zu unseren Systemen geschieht über eine SSL-verschlüsselte Verbindung.
Bitte melden Sie sich dazu in Ihrem Konto an.
Dann klicken Sie in Ihrer Erklärung auf „Vorschau der Daten“ (grüner Button oben rechts).
Danach sind sie wieder in der Vorschau, scrollen Sie jetzt bitte nach unten, dort finden Sie nun einen Button „PDF erstellen und herunterladen“. Dieses PDF können Sie auf Ihrem Rechner speichern und für Ihre Unterlagen drucken.
Den Vorgang haben wir hier auch noch einmal in einem Video dargestellt:
Um eine vorhandene Erklärung einmal zu korrigieren und neu zu versenden, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Wenn Sie sich anmelden und Ihre Erklärung aufrufen, dann ist dort ein „Korrigieren-Button“ verfügbar. Wenn Sie diesen nutzen, gelangen Sie wieder zu Ihren Eingaben und können die entsprechenden Angaben ergänzen/korrigieren. Bitte im Anschluss die Daten wieder neu bestätigen und den Versand noch einmal anstoßen. Die Erklärung gilt als bezahlt, so dass Sie nicht noch einmal den Bezahlschritt durchlaufen müssen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Korrekturvorgang nur dann keine erneute Bezahlung auslöst, wenn das Aktenzeichen/die Steuernummer unverändert bleibt, weil es sich nur dann wirklich um eine Korrektur handelt und keine neue Erklärung.
Den Vorgang haben wir hier auch noch einmal in einem Video dargestellt:
Der Grundsteuerwert von Immobilien dient dem Finanzamt insbesondere als Bemessungsgrundlage zur Grundsteuerberechnung. Er ist ein aus der Steuergesetzgebung stammender Wertbegriff und stellt eine besondere Form im Rahmen der Bewertung von Grundbesitz dar.
Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist im Bewertungsgesetz (BewG) definiert und ist für sämtliche Arten von Grundstücken (Betriebsgrundstücke, privat genutzte oder vermietete Grundstücke) sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen festzustellen.
Bei der Berechnung der Grundsteuer kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder die reine Bodenwertermittlung) zur Anwendung. Je nach der Art der Immobilie, ob unbebaute oder bebaute Grundstücke, deren Nutzung und Lage. Der neue Grundsteuerwert berechnet sich je nach Bundesland zum Teil auch mit unterschiedlichen Modellen.